Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mediasegment – Webdesign Agentur
Inhaber: Daniel Loos · Am Steinwald 8, 65207 Wiesbaden
Telefon: +49 177 211 46 05 · E-Mail: kontakt@mediasegment.de
Hinweis: Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Mediasegment Webdesign Agentur und ihren Kunden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Leistungen. Die Agentur bietet u.a. Webdesign & Website-Erstellung, WordPress-Wartung & Pflege, SEO, Texterstellung, Print- & Grafikdesign sowie Bildgenerierung an. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.
1.2 Kundenkreis. Leistungen richten sich an Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B).
1.3 Subunternehmer. Die Agentur darf in eigenem Namen geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt alleinige Vertragspartnerin; entgegenstehende berechtigte Interessen des Kunden werden berücksichtigt.
1.4 Rangfolge. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente (z.B. Angebot, Pflichtenheft) Vertragsbestandteil sind, gehen deren Regelungen bei Widerspruch diesen AGB vor.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Inhalte & Rechte. Vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten etc.) dürfen nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetze verstoßen. Eine Rechtsprüfung durch die Agentur findet ohne gesonderten Auftrag nicht statt.
2.2 Vollständigkeit. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
2.3 Materialbeschaffung. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung beschafft der Kunde benötigtes Material (z.B. Grafiken, Videos). Fehlt Material, darf die Agentur Stockmaterial nutzen oder Platzhalter setzen; entstehende Kosten trägt der Kunde.
2.4 Auftragsverarbeitung. Ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich, schließen die Parteien diesen vor Leistungsbeginn.
2.5 Verzögerungen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen; Mehraufwände (Recherche, Stocklizenzen) können berechnet werden.
§ 3 Onlineauftritte & Technik
3.1 Webseiten-/Shoperstellung. Die Leistungserbringung erfolgt nach agilen Methoden, sofern nichts anderes vereinbart. Gegenstand sind Neuentwicklung oder Erweiterungen (Schnittstellen, Module). Es handelt sich um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), soweit ein konkretes Werk geschuldet wird.
Leistungsumfang nach Angebot; Kundenwünsche innerhalb des Umfangs werden in Textform bestätigt.
Nach Fertigstellung fordert die Agentur zur Abnahme auf.
Rechteprüfungen, Tool-/Plugin-Beschaffung, Zertifikate nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Optimierung für Chrome, Safari, Firefox, Edge (jeweils letzte zwei Versionen), sofern nicht anders vereinbart; SEO nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3.2 Lasten-/Pflichtenheft. Wird ein Lastenheft des Kunden und darauf basierend ein Pflichtenheft vereinbart, werden deren Inhalte nach Abnahme verbindlich. Änderungen bedürfen der Textform. Bei endgültiger Nichteinigung über das Pflichtenheft können beide Seiten – soweit zulässig – außerordentlich kündigen; bis dahin erbrachte Leistungen/Aufwände sind zu vergüten.
3.3 Wartung & Betreuung. Wartungsverträge können auch für Drittseiten vereinbart werden. Inhalte: Störungsbeseitigung, anlass- oder turnusbezogene Updates für gängige Browser. Bei Verbrauchern können sich aus § 327f BGB gesetzliche Update-Verpflichtungen für digitale Inhalte ergeben, sofern Softwarebestandteile betroffen sind. Es gelten keine festen Reaktionszeiten; die Agentur reagiert nach Möglichkeit zeitnah. Eigenmächtige Änderungen des Kunden können Funktionsstörungen verursachen; hierfür wird nicht gehaftet. Inhaltliche Aktualisierungen (Impressum/Datenschutz) sind nur geschuldet, wenn vereinbart.
§ 4 Webhosting (optional)
4.1 Dritthoster. Beim Hosting nutzt die Agentur Server von Drittanbietern; der Leistungsumfang (Domains, Mail, Zertifikate etc.) wird individuell vereinbart.
4.2 Verfügbarkeit. Zielverfügbarkeit 99 % im Jahresmittel, ausgenommen höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse.
4.3 Backups. Der Kunde ist für Datensicherungen verantwortlich, soweit kein Backup-Service vereinbart wurde. Bei aktiven Wartungsverträgen führt die Agentur regelmäßige Sicherungen nach best practice-Standard durch.
4.4 Unzulässige Inhalte. Verboten sind rechtswidrige, jugendgefährdende, diskriminierende oder schadcodehaltige Inhalte. Bei Verdacht kann die Agentur Inhalte vorläufig sperren, Stellungnahme einholen und nach Abwägung Maßnahmen (Löschung, Sperre, Kündigung, Meldung) treffen und hierüber informieren, soweit rechtlich zulässig.
§ 5 Erstellung & Gestaltung von Content
5.1 Printprodukte. Werkvertrag (§ 631 ff. BGB). Zwei Korrekturschleifen inkl.; weitere Änderungen gegen Vergütung. Standardlieferung sind druckfähige Dateien (PDF/JPG/PNG); die Herausgabe offener Dateien erfolgt nur nach Vereinbarung und ggf. gegen zusätzliche Vergütung.
5.2 Texte/Copywriting. Zwei Korrekturschleifen inkl.; Veröffentlichung erst nach Freigabe. Nach Freigabe entdeckte Fehler begründen nur Ansprüche nach den Haftungsregeln.
5.3 Grafik/Logo-Design. Zwei Korrekturschleifen inkl.; Abnahme nach Vorlage. Nutzungsrechte: für Logos regelmäßig exklusiv, im Übrigen einfache Rechte – jeweils nach Zahlung. Entwürfe aus Korrekturschleifen dürfen ohne Zustimmung nicht genutzt/weitergegeben werden. Die Herausgabe offener Dateien erfolgt nur nach Vereinbarung und ggf. gegen zusätzliche Vergütung.
5.4 Bildgenerierung/-bearbeitung. Einsatz von KI/Stock/Tools; Kunde stellt rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Prompts/Motive sicher; erforderliche Lizenzen liefert der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Marketing
6.1 SEO. Die Agentur schuldet Maßnahmen nach Erfahrung/Briefing; ein bestimmtes Ranking/Traffic/Leads ist nicht geschuldet.
6.2 SEA/Anzeigen. Die Agentur unterstützt bei Keywords, Creatives und Schaltung nach Freigabe. Der Kunde ist für die Einhaltung der Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen (z.B. Google Ads, Meta) verantwortlich und stellt die Rechtmäßigkeit der Keywords/Inhalte sicher. Mediabudgets sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Kunden zu tragen und nicht im Honorar enthalten. Die Agentur lädt freigegebene Inhalte technisch hoch; Erfolg wird nicht zugesichert.
§ 7 Angebote, Preise & Zahlung
Angebote sind freibleibend; Preise zzgl. gesetzlicher USt (sofern nicht anders angegeben). Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartung) erfolgt Abrechnung monatlich im Voraus. Abschläge/Vorschüsse können vereinbart werden.
7.1 Zahlungsmodalitäten bei Projektaufträgen. Bei Projektaufträgen mit einem Auftragswert bis 1.500 € (netto) ist der Rechnungsbetrag nach Vertragsschluss fällig. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 1.500 € (netto) kann die Agentur eine Anzahlung von 50 % vor Projektbeginn verlangen; die Restzahlung (50 %) wird nach Fertigstellung bzw. Abnahme fällig. Die Agentur behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Teilleistungen können nach Leistungsfortschritt abgerechnet werden.
7.2 Zahlungsverzug. Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern fällt zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB an.
§ 8 Abnahme
Bei Werkleistungen stellt die Agentur eine Test-/Vorschauversion bereit und fordert zur Abnahme auf. Der Kunde hat das Werk unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Aufforderung, zu prüfen und abzunehmen, sofern es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht oder nur mit unerheblichen Mängeln behaftet ist. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden nachgebessert. Die Rechte des Kunden auf Nacherfüllung bleiben unberührt. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde das Werk nach Ablauf der Abnahmefrist aktiv nutzt oder in Betrieb nimmt.
§ 9 Nutzungsrechte & Drittmaterial
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei der Agentur. Danach erhält der Kunde die für den Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte; weitergehende/übertragbare Rechte bedürfen Vereinbarung.
Drittmaterial (Stock, Fonts, Plugins) unterliegt eigenen Lizenzen; Kosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Verbrauchern (B2C) beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Bei Unternehmern (B2B) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme/Leistung, ausgenommen Arglist, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
§ 11 Haftung/Freistellung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht (z.B. ProdHaftG). Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Von der Haftungsbefreiung für Datenverlust ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Sicherungspflichten durch die Agentur beruhen. Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie Fehler/Downtime Dritter (Plugins, Themes, Hoster, Tools), soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Inhalten/Weisungen des Kunden resultieren.
§ 12 Referenznennung
Die Agentur darf Name/Logo und Projektergebnisse als Referenz (Website, Portfolio, Social Media) nennen, wobei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO (insbesondere bei personenbezogenen Daten) gewahrt bleiben. Der Kunde kann der Referenznennung in Textform widersprechen.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutzerklärung. Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen AVV (Art. 28 DSGVO).
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
AGB-Änderung: Die Agentur kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Geschäftsmodell) mit angemessener Frist ändern. Bestandskunden werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die alten AGB fort; die Agentur kann das Vertragsverhältnis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin beenden.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit; die Agentur ist zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren weder verpflichtet noch bereit.
§ 15 Datensicherung & Wiederherstellung (nach Projektende)
15.1 Abschluss-Backup. Nach Fertigstellung und Abnahme einer Website erstellt die Agentur ein einmaliges Abschluss-Backup (Dateien und Datenbank). Dieses Backup wird ausschließlich lokal bei der Agentur gespeichert und dient der internen Absicherung. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nicht automatisch und nur nach vorheriger Vereinbarung sowie ggf. gegen Aufpreis. Die Möglichkeit der Backup-Herausgabe wird im Angebot gesondert erwähnt.
15.2 Keine dauerhafte Sicherung ohne Wartungsvertrag. Sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, erfolgt keine fortlaufende Datensicherung, Überwachung oder Wartung der Website. Für Datenverluste, die nach der Übergabe entstehen (z.B. durch Updates, Fremdeingriffe, Hacking, Fehlbedienung oder Hoster-Fehler), übernimmt die Agentur keine Haftung.
15.3 Wiederherstellung ohne Wartungsvertrag. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Wiederherstellung der Website erforderlich und besteht kein aktiver Wartungsvertrag, erfolgt die Wiederherstellung gegen gesonderte Vergütung. Der Preis richtet sich nach Aufwand und Verfügbarkeit des Backups und beträgt in der Regel ab 120 € netto.








